Sind Berechtigungen erforderlich, um Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen?

Datenschutz ist uns bei Radancy wichtig und wir stellen sicher, dass alle Benutzer*innen von Radancys Mitarbeiterempfehlungsprogramm die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben.

Durch die Funktion "Empfehlen" bieten wir Talent Scouts eine einfache Möglichkeit, Freundinnen und Freunde für offene Jobs in deren Unternehmen zu empfehlen. Gemäß geltenden Datenschutzgesetzen (zum Beispiel Artikel 7 DSGVO in der EU oder Artikel 13 DSG CH in der Schweiz) ist jeder Talent Scout verpflichtet, die Erlaubnis der Kandidatin/des Kandidaten einzuholen, bevor er eine Empfehlung abgibt.

Wir empfehlen dringend, um eine Erlaubnis der empfohlenen Person zu bitten. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, die E-Mail zu speichern und sie den verantwortlichen Recruiterinnen und Recruitern bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

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